

Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von 1.198 m² liegt in einer der begehrtesten Lagen Kraillings, eingebettet in eine ruhige und familienfreundliche Umgebung. Aktuell befindet sich ein Bungalow als Bestandsimmobilie auf dem Grundstück, welcher Potenzial für Neubauvorhaben bietet.
Das angebotene Grundstück in gefragter Wohnlage von Krailling umfasst ca. 1.198 m² und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Krailling
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen (II) zulässig
Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan ausdrücklich die Möglichkeit für bis zu zwei Wohneinheiten vor.
Vor diesem Hintergrund bietet das Grundstück hervorragende Voraussetzungen für die Realisierung eines hochwertigen Doppelhauses, das sich städtebaulich verträglich und maßvoll in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt.
Bebauungskonzept (planungsrechtlich konform)
Ein modernes Doppelhaus mit zwei Vollgeschossen könnte die im Bebauungsplan festgelegte Geschossigkeit (max. II) einhalten die zulässige Anzahl von zwei Wohneinheiten respektieren, sich hinsichtlich Baukörper, Kubatur und Maß der baulichen Nutzung harmonisch in das bestehende Wohngebiet integrieren die bestehende aufgelockerte Wohnstruktur aufnehmen.
Durch die großzügige Grundstücksgröße ist eine ausgewogene Bebauung mit ausreichenden Abstandsflächen, Grünanteilen sowie einer angemessenen Freiflächenplanung realisierbar. Dies gewährleistet sowohl eine nachhaltige Nachverdichtung als auch den Erhalt des charakteristischen Gebietsbildes.
Städtebauliche Einfügung
Die Umgebungsbebauung ist geprägt von freistehenden Einfamilienhäusern sowie Doppelhausstrukturen in aufgelockerter Bauweise.
Ein entsprechend dimensioniertes Doppelhaus kann sich somit in die vorhandene Struktur einordnen, ohne das Ortsbild zu beeinträchtigen.
Das Grundstück ermöglicht dabei:
– eine klare, ruhige Baukörperstruktur
– großzügige Gartenflächen für beide Haushälften
– eine geordnete Erschließungssituation
– eine familiengerechte Wohnnutzung
– Nachhaltige Entwicklungsperspektive
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Wohnraumbedarfs im Landkreis Starnberg bietet das Grundstück die Chance, im Rahmen der geltenden Festsetzungen eine maßvolle bauliche Entwicklung umzusetzen.
Ein Doppelhaus stellt hierbei eine städtebaulich sinnvolle Lösung dar, da:
– die Flächennutzung effizient erfolgt
– die zulässigen zwei Wohneinheiten optimal umgesetzt werden
– keine Überverdichtung entsteht
– die bestehende Wohnqualität gewahrt bleibt
Aktuell ist auf dem Grundstück kein konkretes Doppelhausprojekt vorgesehen. Nach Rücksprache zeigt sich die Gemeinde jedoch grundsätzlich offen für die Genehmigung eines Doppelhauses, sofern sich das Bauvorhaben im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 bewegt und sich städtebaulich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügt.